Sachsen-Anhalt hat die Antragsfrist auf Hochwasser-Soforthilfe um vier Wochen verlängert. Das gab Ministerpräsident Reiner Haseloff bekannt. Stendals Landrat Wulfänger erwartet jetzt eine „Flut an Anträgen“. Aus dem besonders betroffenen Elb-Havel-Winkel um Fischbeck seien bislang viel zu wenige Anträge eingegangen.
Ministerpräsident Reiner Haseloff hat am Montag die Antragsfrist für Soforthilfe um vier Wochen verlängert. Bislang mussten Anträge auf Soforthilfe bis zum 15. Juli in den Bürgerbüros abgegeben werden. Verwaltungsspitzen aus dem Landkreis Stendal und Finanzpolitiker hatten sich am Montag für eine Verlängerung der Frist eingesetzt. Neuer Stichtag ist damit der 12. August. Damit hat Sachsen-Anhalt die längste Antragsfrist in Mitteldeutschland. In Sachsen endete die Antragsfrist am 25. Juni, in Thüringen am 1. Juli 2013.
Stendals Landrat erwartet „Flut von Anträgen“
Stendals Landrat Carsten Wulfänger hatte sich dafür eingesetzt, die Antragsfrist zu verlängern. Jetzt stelle er sich auf eine „Flut von Anträgen“ ein. Aus dem besonders betroffenen Elb-Havel-Winkel im Gebiet um Fischbeck seien beispielsweise noch viel zu wenig Anträge eingegangen. Wulfänger sagte, im Norden des Landes hätten viele Geschädigte bisher noch keine Zeit gehabt, sich um Hilfen zu kümmern. Die Hochwasseropfer dort hätten noch immer Wasser im Keller und den Kopf noch nicht frei, Anträge zu stellen.
Fristende war nicht ausreichend bekannt
Organisationen in besonders betroffenen Regionen hatten den bisherigen Stichtag im Vorfeld kritisiert. So wendete sich das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Östliche Altmark e. V. mit einem Brief an MDR SACHSEN-ANHALT.
Viele Betroffene wissen nicht, wo sie Hilfe erhalten können … Da es noch immer nicht überall Strom oder Telefon gibt, und Zeitungen noch nicht überall ausgetragen werden konnten.
DRK, Kreisverband Östliche Altmark e. V.
Im Landkreis Stendal sind dem Verband zufolge in 24 Orten rund 5.000 Menschen vom Hochwasser betroffen. In der Region leben viele ältere Menschen, die keine Angehörigen mehr haben. Diese älteren Menschen seien oft hilflos und nicht mobil. Da das Hochwasser flächendeckend kam, reiche die Nachbarschaftshilfe oft nicht aus, da die Nachbarn ebenfalls betroffen seien.
Die Soforthilfe nach dem Hochwasser
Sachsen-Anhalts Landesregierung hatte 18. Juni beschlossen, die Hilfen für vom Hochwasser betroffene Bürger, Landwirte, Unternehmer und Kommunen auszuweiten. Vom Hochwasser betroffene Erwachsene sollten eine Soforthilfe von je 400 Euro erhalten, für jedes minderjährige Kind gibt es 250 Euro. Maximal zahlt das Land pro Haushalt 2.000 Euro. Insgesamt stehen in Sachsen-Anhalt 40 Millionen Euro zur Verfügung.
Auch Landwirtschaftliche Betriebe erhalten ein Sofortgeld bis zu maximal 5.000 Euro. Unternehmen erhalten bis zu 50.000 Euro, bei Existenzgefährdung bis zu 100.000 Euro. Um die Hilfe zu bekommen, müssen die Landwirtschaftsbetriebe ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben. Für Landwirte lief die Antragsfrist bereits am 10. Juli aus.
Sachsen-Anhalt: Richtlinie mit Antrag für Soforthilfe für betroffene Einwohner hier zum Runterladen
Quelle: mdr.de