Die sächsische Landesregierung gab gestern grünes Licht für die Hochwasserentschädigung. Bis zu 80 Prozent der Gesamtschäden schießt das Land zu. Anträge können jetzt gestellt werden.
Mit der gestern von der Landesregierung verabschiedeten Förderrichtlinie „Hochwasserschäden 2013“ sind die finanziellen Hilfen für vom Juni-Hochwasser betroffene Unternehmen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie des Gartenbaus neu geregelt. Der Zuschuss zur Schadensbeseitigung bei Unternehmen beträgt nach der neuen Richtlinie 80 Prozent der Gesamtschäden. Bei bereits eingereichten Anträgen auf finanzielle Hilfen werden die neuen Entschädigungssätze berücksichtigt.
Was wird entschädigt?
Gefördert wird die Beseitigung aller Schäden, die unmittelbar durch das Hochwasser entstanden sind. Das schließt auch Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzfluten, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regen- und Mischwasserkanäle sowie durch Hangrutsche ein, soweit sie unmittelbar durch das Hochwasser verursacht wurden. Als Schäden gelten neben Schäden an Kulturpflanzen unter anderem auch Ausgaben für den Wiederaufbau, für Reparaturen, die Wiederbeschaffungskosten von Nutztieren, Vorräten und Lagerbeständen sowie die Kosten für Aufräumarbeiten und für die Schadensermittlung.
Zuschuss für Kleingärten
Die Förderrichtlinie regelt auch die Förderung der Schadensbeseitigung in Kleingärten und Kleingartenvereinen. Als Schäden gelten hier unter anderem Ausgaben für die Reparatur und den Wiederaufbau von Vereinsanlagen und Gartenlauben sowie die Kosten für die Schadensermittlung. Vereine bekommen einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der Schäden, wenn diese über 2 000 Euro liegen. Bei Kleingärtnern liegt der Mindestschaden bei 5 000 Euro. Auch hier ist zur Ermittlung der Schadenshöhe ein Gutachten erforderlich.